Immobilienbewertung benötigt die BauGB - Verordnung
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Aktuelles
Was ist eine Online (Internet) Immobilienbewertung?
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1) Keine Bodenwertermittlung |
2) Keine Grundbucheinsicht |
3) Keine Auskunft über das Baulastenverzeichnis |
4) Keine Auskunft über noch offene Erschließungsbeiträge |
5) Keine Auskunft über Anliegerkosten, bezahlt oder noch offen? |
6) Keine Auskunft aus dem Altlastenkataster |
7) Keine Ertragswertermittlung einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses |
8) Keine Wohnflächenüberprüfung |
9) Keine Abfrage über die Hausverwaltung bezüglich Rücklagen und Reparaturstau |
10) Keine Ortsbesichtigung |
11) Keine Immobilienbesichtigung |
12) Keine Haftung für die Wertindikation |
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Was unterscheidet eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen (Gutachter) von einer Online-Immobilienbewertung?
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1) Eine Bodenwertermittlung |
2) Eine Grundbucheinsicht |
3) Eine Auskunft über das Baulastenverzeichnis |
4) Eine Auskunft über noch offene Erschließungsbeiträge |
5) Eine Auskunft über Anliegerkosten, bezahlt oder noch offen? |
6) Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster |
7) Eine Ertragswertermittlung von vermieteten Wohnungen oder eines Hauses |
8) Eine Wohnflächenüberprüfung |
9) Eine Abfrage über die Hausverwaltung bezüglich Rücklagen und Reparaturstau |
10) Eine Ortsbesichtigung |
11) Eine Immobilienbesichtigung |
12) Eine Haftung für das erstellte Gutachten |
1) Qualifikation = Befähigungsnachweis 2) BauGB = Baugesetzbuch |
Ein Gutachten von einem erfahrenen Immobilienwertermittler sorgt für Klarheit.
Immobilienwertermittler Hubert Kötter ist Experte für Immobilien und in der Lage, individuellen Immobilien exakt den richtigen Wert beizumessen.
Käufer und Verkäufer erhalten dadurch Sicherheit. Meine Bewertungen finden Sie unter www.dasoertliche.de
Service
Kostenloses u. unverbindliches Erstgespräch am Ort der Immobilie oder eines Grundstücks.
Hubert Kötter
Gutachter Immobilien Langenfeld
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Dienstleistungen
zwecks
- Beleihungswertfindung
- Teilung/Auflösung einer Erbengemeinschaft
- Teilung/Auflösung einer GbR.
- Teilung/Auflösung eines Immobilienvermögens
- Wertermittlung vor Kauf einer Immobilie